Falls ich einen Teil der Prüfung nicht bestanden habe (z.B. Wortschatz und Grammatik), kann ich nur diesen Teil wiederholen?

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Ja, es ist möglich einen Teil der Prüfung innerhalb des Jahres (max. 12 Monate nach der vorangegangenen Prüfungssession) zu wiederholen. In diesem Fall ist die gesamte Prüfungsgebühr erneut zu entrichten.

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