Falls ich einen Teil der Prüfung nicht bestanden habe (z.B. Wortschatz und Grammatik), kann ich nur diesen Teil wiederholen?
| 26. Februar 2010
Ja, es ist möglich einen Teil der Prüfung innerhalb des Jahres (max. 12 Monate nach der vorangegangenen Prüfungssession) zu wiederholen. In diesem Fall ist die gesamte Prüfungsgebühr erneut zu entrichten.











